Character evidence (England und Wales)

Als character evidence (~ ‚Leumundsbeweis‘[1]) wird im law of evidence (~ ‚Beweisrecht‘) in England und Wales ein Beweismittel besonders des Strafprozesses bezeichnet. Ein guter Charakter (good character) des Angeklagten soll demnach gegen seine Schuld, ein schlechter Charakter (bad character) für seine Schuld Beweis erbringen. Wenn auch die empirische Fundierung dieser Regel verschiedentlich angefochten wurde (vgl. Melbourne v R (1999)), gehört sie dennoch zum anerkannten Kanon der Beweismittel.

  1. Peter H. Collin: PONS Fachwörterbuch Recht. PONS, 2005, ISBN 978-3-12-517975-2, S. 52.

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